Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen
1. Anerkennung:
Bohren und Sägen von Beton und Mauerwerk, Schleifen und Fräsen von Oberflächen
Der Auftraggeber erkennt durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung nachstehende Bedingungen und die Preise gemäß unserer Richtpreisliste an. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
2. Bindung an Angebote:
Die Preise unserer Angebote gelten für 3 Monate ab Angebotserstellung. Wir behalten uns nach Ablauf der 3 Monate Preisänderungen vor, um an die Wirtschaftslage anzupassen.
3. Anzeichnen:
Die Bohrpunkte und Durchmesser sowie die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber oder dessen Fachbauleiter vorzugeben und einzumessen.
Für Schäden oder Folgeschäden, die sich durch das falsche Einmessen oder Nicht-Einmessen
ergeben, haftet der AG.
4. Gestellung Strom, Wasser, Gerüste:
Baustrom und Bauwasser müssen kostenlos in einer Entfernung von max. 50m von der Arbeitsstelle zur Verfügung gestellt werden.
Für Bohrarbeiten bis 300mm benötigen wir 220V/ 16A, ab 320mm sowie für Sägearbeiten sind Starkstrom 380V/ 32A zur Verfügung zu stellen.
Gerüste sind ebenfalls vom AG zu stellen.
Müssen Gerüste durch unsere Firma angemietet werden, berechnen wir Ihnen die aktuellen Mietpreise.
5. Wasserschutz / Staubschutz:
Das Absaugen des Spülwassers oder des Bohrstaubes ist in den Einzelpreisen enthalten.
Abklebe-Arbeiten, der Schutz von Einrichtungsgegenständen oder Maschinen sowie das Herstellen von Wasser- oder Staubschutzvorrichtungen werden gesondert berechnet.
Das grobe Reinigen des Arbeitsbereiches ist ebenfalls in den Einzelpreisen enthalten.
Die Kosten für eine Feinreinigung müssen vom AG getragen werden.
6. Bauschutt:
Bei Kernbohrarbeiten ist der Transport des Bauschuttes bis zu einem vom AG gestellten Container in den EP enthalten. Bei Sägearbeiten wird der Transport nach Aufwand abgerechnet.
Wird ein Hebezeug benötigt, muss dieses vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Die Entsorgung des Bauschuttes durch unsere Firma ist auf Wunsch möglich, der Preis richtet sich nach Aufwand sowie den aktuellen Entsorgungskosten.
7. Genehmigungen:
Sind Sondergenehmigungen zum Beispiel für Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Containerstellgenehmigungen erforderlich, sind diese vom AG zu beschaffen.
8. Parken:
Unseren Monteuren muss ein Parkplatz auf der Baustelle oder in unmittelbarer Nähe zu Verfügung gestellt werden. Anfallende Parkgebühren sowie Wegezeiten werden zusätzlich berechnet.
9. Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage erstellter Aufmaße. Ebenfalls sind angemessene Abschlagszahlungen (14- tägig) nach Fertigstellungsstand bei Pauschalaufträgen berechtigt.
Alle Preise verstehen sich rein Netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet, wenn der AG zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 Abs.1 Satz 1 des EStG nicht berechtigt ist.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 31 Tagen ohne Abzug, innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto.
10. Gewährleistung / Sonstiges:
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung sowie Sicherheitsleistungen sind ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für Wasserschäden übernommen, die durch unkontrolliertes Sickern oder Fließen innerhalb von Fugen oder Löchern entstehen. Daraus resultierende Schadensersatzansprüche gegenüber unserer Firma bei Maschinenausfall oder höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Entsprechen die Bedingungen vor Ort nicht dem Vertrag, kann von diesem zurückgetreten werden oder es können Nachforderungen gestellt werden.
11. Datenschutz:
gemäß Beiblatt Hinweise zur Datenverarbeitung entsprechend Art.6 DSGVO.
12. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird Bernau vereinbart.